Durch Flucht und Vertreibung verlieren 12,5 Millionen Menschen aus Ostdeutschland, dem Sudetenland und den südosteuropäischen Siedlungsgebieten ihre Heimat, von denen bis 1950 7,9 Millionen in der Bundesrepublik und 4,065 Millionen in der SBZ/DDR Aufnahme finden.
Erste Organisationsansätze der Vertriebenen in Westdeutschland werden von den alliierten Militärregierungen unterbunden; faktisches Koalitionsverbot.
Verabschiedung des Gesetzes über die Flüchtlingsbetreuung im Lande Niedersachsen, das die Aufgaben und Arbeit der Betreuungsbehörden und die –hierarchie bis hin zur Ministerebene des Landes regelt.
Verabschiedung des Gesetzes zur Beschaffung von Hausrat für Flüchtlinge und gleichgestellte Personen (Flüchtlingsbedarfsgesetz).
Heinrich Albertz wird niedersächsischer Minister für Flüchtlingsangelegenheiten. Mit der Gründung des Ministeriums zwei Tage später wurde die oberste Flüchtlingsbehörde des Landes gegründet.
Einführung eines speziellen Flüchtlingsausweises für Niedersachsen, um diese exakt zu erfassen und betreuen zu können.
Zusammenschluss der auf Länderebene organisierten interessenpolitischen Vertriebenenverbände zum Zentralverband der vertriebenen Deutschen (ZvD).
Zusammenschluss der auf Bundesebene organisierten heimatpolitischen Verbände zu den Vereinigten Ostdeutschen Landsmannschaften (VOL).
Hans Lukascheck wird Bundesminister für Angelegenheiten der Vertriebenen.
Verabschiedung des Gesetzes zur Milderung dringender sozialer Notstände (Soforthilfegesetz).
Niedersachsen nimmt bis 1950 1.847 Millionen Flüchtlinge und Vertriebene auf (mehr als Neuseeland zu diesem Zeitpunkt Einwohner hatte). In Niedersachsen liegt der Bevölkerungsanteil der Flüchtlinge und Vertriebenen bei 27,2 Prozent der Gesamtbevölkerung.
Gründung der Partei Gesamtdeutscher Block/Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten
(BHE).
Unterzeichnung der Charta der deutschen Heimatvertriebenen; Auftakt zum ersten Tag der Heimat.
Gründung des Bundes der Vertriebenen Deutschen (BvD), in dem der ZvD aufgeht, in Hannover.
Verabschiedung des Gesetzes über den Lastenausgleich.
Nach Beitritt weiterer Landsmannschaften und Straffung der Organisation werden die VOL in den Verband der Landsmannschaften (VdL) überführt.
Das Wohnraumbewirtschaftungsgesetz wird erlassen.
Das Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) wird erlassen und definiert Flüchtlinge und Vertriebene.
Gründung des Bundes der Vertriebenen - Vereinigte Landsmannschaften und Landesverbände (BdV).
Gründung des Bundes der Vertriebenen – Landesverband Niedersachsen, Vereinigte Landsmannschaften und Kreisverbände.
Endgültige Konstituierung des BdV in Berlin. Erster Präsident wird Hans Krüger MdB; VdL und BvD lösen sich im Juli 1959 auf.
Hans Krüger wird zum Bundesvertriebenenminister berufen und legt sein Amt als BdV-Präsident nieder.
Die BdV-Bundesversammlung wählt Dr. Herbert Czaja MdB, Sprecher der Landsmannschaft der Oberschlesier, zum Präsidenten.
Nachfolger von Herbert Czaja als BdV-Präsident wird Dr. Fritz Wittmann MdB.
Erika Steinbach MdB wird erstmalig in das BdV-Bundespräsidium gewählt.
Die BdV-Bundesversammlung wählt Erika Steinbach MdB zur neuen Präsidentin. Damit wird erstmals in der Geschichte der Bund der Vertriebenen von einer Frau geführt.
Der BdV gründet die Stiftung Zentrum gegen Vertreibung.
Schaffung der Position eines Beauftragten der Niedersächsischen Landesregierung für Spätaussiedler und Heimatvertriebene.
Einrichtung der Stelle eines Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe in der niedersächsischen Staatskanzlei durch Ministerpräsident Stephan Weil. Besetzung mit Frau Doris Schröder-Köpf.
Dr. Bernd Fabritius MdB wird als Nachfolger von Frau Erika Steinbach MdB zum BdV-Bundesvorsitzenden gewählt.
Mit Frau Editha Lorberg MdL übernimmt erstmals eine Frau den Landesvorsitz in Niedersachsen.
Umzug des BdV Landesverbandes in die erste Etage und Einrichtung einer Präsenzbibliothek mit dem Themenschwerpunkt Flucht und Vertreibung aus den ehemaligen deutschen Ost- und Siedlungsgebieten, aber auch Geschichte, Kultur, regionale Besonderheiten.
Umsetzung der „Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter“. Der BdV hat sich lange intensiv bemüht, dass eine offizielle Anerkennung und eine symbolische Wiedergutmachung für zivile deutsche Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter ermöglicht wird.